Nach dem niedersächsischen Brandschutzgesetz muss man folgende Kriterien erfüllen:
Der Bewerber muss einen schriftlichen Antrag an die Ortsfeuerwehr stellen (Anträge gibt es beim Ortsbrandmeister).
Er muss min. 16 Jahre alt, körperlich und geistig gesund sein. Nach Antragsannahme beginnt eine einjährige Probezeit als Feuerwehrfrau/mann Anwärter. In dieser Zeit muss die Truppmannausbildung sowie ein Erste-Hilfe-Kurs erfolgreich absolviert werden.
Nach dem Probejahr und der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrgängen wird man als Feuerwehrfrau/mann vollwertiges Mitglied der Feuerwehr. Das Erreichen höherer Dienstgrade hängt dann vom Besuch weiterer Lehrgänge und der Dienstzeit ab.